Diese Richtlinie bezieht sich auf die Richtlinien und Verfahren von Bitunix zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/KYC“). Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist weder für Bitunix noch für andere Personen (natürliche oder sonstige) rechtlich bindend.
1. Grundsätze und Ansatz von Bitunix im Bereich der Geldwäschebekämpfung (AML/KYC)
Bitunix unterstützt die Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/KYC). Wir verpflichten uns grundsätzlich unter anderem dazu:
im Umgang mit unseren Kunden und den im Namen unserer Kunden handelnden natürlichen Personen die gebotene Sorgfalt walten zu lassen;
unsere Geschäfte nach hohen ethischen Standards zu führen und so weit wie möglich die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu verhindern, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen oder stehen könnten oder diese fördern könnten;
wir werden die zuständigen Behörden im größtmöglichen Umfang unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten, um die Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
2. Bitunix' Ansatz zur Risikobewertung und -minimierung
Die erste Ebene umfasst ein strenges Kundenidentifizierungsprogramm (KYC), einschließlich der Überprüfung der Identität unserer Kunden, ob Einzelpersonen oder Unternehmen. Zusätzlich zur Einholung von Ausweisdokumenten holen wir für juristische Personen die wirtschaftlichen Eigentümer/natürlichen Personen ihrer Unternehmen gemäß internationalen Standards wie der Financial Action Task Force (FATF) ein.
Die zweite Ebene umfasst ein risikobasiertes System zur Gewährleistung zusätzlicher Kundensorgfaltspflichten (CDD). Dazu gleichen wir unsere Kunden (einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer) mit den Unternehmen/Personen ab, die auf staatlich bereitgestellten Listen sanktionierter Personen und Unternehmen stehen. Zum Schutz unseres Rufs und unserer Kunden können wir nach eigenem Ermessen auch andere Listen abgleichen.
Die dritte Ebene umfasst die kontinuierliche Überwachung verdächtiger Aktivitäten. Wenn unser Programm verdächtige Aktivitäten vermutet oder Grund zur Annahme hat, reichen wir Berichte über verdächtige Aktivitäten bei den lokalen Aufsichtsbehörden ein. Eine verdächtige Transaktion steht oft im Widerspruch zu den bekannten und legitimen geschäftlichen oder persönlichen Aktivitäten eines Kunden.
Dies sind die Hauptbestandteile unseres Compliance-Programms. Das wichtigste Bindeglied zwischen diesen Ebenen sind jedoch unser Führungsteam und unsere Mitarbeiter, einschließlich der Mitarbeiter für Geldwäschebekämpfung und Risikobekämpfung, die für Schulungen, Aufsicht und eine solide Compliance-Kultur sorgen.
Risikobewertung
Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit unserer Kunden Privatkunden sein werden und dass wir zum Zeitpunkt dieser Richtlinie hauptsächlich in Singapur tätig sein werden.
In diesem Zusammenhang werden wir:
a. Unterlagen in Bezug auf Folgendes dokumentieren und/oder sammeln:
1) die Identität unserer Kunden;
2) die Länder oder Rechtsräume, aus denen oder in denen unsere Kunden stammen; und
b. Wir stellen sicher, dass unsere Kunden, mit einem Kunden verbundene Personen, natürliche Personen, die im Namen eines Kunden handeln, und wirtschaftliche Eigentümer eines Kunden nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Liste der benannten Personen und Unternehmen bewertet und überprüft werden. Diese Liste umfasst (aber nicht beschränkt auf) folgende Kategorien:
Das Amtsblatt der Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong, die Sanktionslisten des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) und die Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen usw.
Risikominderung
Sollten wir identifiziert werden, werden wir keine Geschäftsbeziehungen mit Personen unterhalten, die in der Liste der benannten Personen und Unternehmen aufgeführt sind.
3. Unser Umgang mit neuen Produkten, Praktiken und Technologien
Wir werden bei der Identifizierung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die im Zusammenhang mit Folgendem entstehen können, angemessen beraten:
der Entwicklung neuer Produkte und neuer Geschäftspraktiken, einschließlich neuer Liefermechanismen;
Die Nutzung neuer oder sich entwickelnder Technologien für neue und bestehende
Wir achten besonders auf neue Produkte und neue Geschäftspraktiken, einschließlich neuer Liefermechanismen und neuer oder sich entwickelnder Technologien, die Anonymität fördern, wie z. B. digitale Token (Sicherheits-, Zahlungs- und/oder Utility-Token).
4. Unser Ansatz zur Kundensorgfaltspflicht („CDD“)
Wir eröffnen, führen oder akzeptieren keine anonymen Konten oder Konten unter fiktiven Namen.
Wir gehen keine Geschäftsbeziehungen mit Kunden ein und führen keine Transaktionen für Kunden durch, bei denen wir begründeten Verdacht haben, dass deren Vermögenswerte oder Gelder aus Drogenhandel oder kriminellen Handlungen stammen. Wir erstatten eine Meldung verdächtiger Transaktionen und leiten eine Kopie an die zuständige Finanzaufsichtsbehörde weiter.
Wir führen Kundensorgfaltspflichten durch:
wenn wir Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden eingehen;
wenn wir Transaktionen für einen Kunden durchführen, mit dem wir keine Geschäftsbeziehung hatten;
wenn wir Kryptowährungen per Überweisung für einen Kunden tätigen oder empfangen, mit dem wir keine Geschäftsbeziehung hatten;
wenn wir den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben;
wenn wir Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit von Informationen haben.
Wenn wir den Verdacht haben, dass zwei oder mehr Transaktionen miteinander in Zusammenhang stehen oder verknüpft sein könnten oder das Ergebnis einer absichtlichen Umstrukturierung einer ansonsten einzelnen Transaktion in kleinere Transaktionen sind, um die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu umgehen, behandeln wir die Transaktionen als eine einzige Transaktion und aggregieren ihre Werte, um die Grundsätze zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
Identifizierung unserer Kunden
Wir identifizieren jeden unserer Kunden.
Zur Identifizierung unserer Kunden erfassen wir mindestens:
ihren vollständigen Namen, einschließlich Aliasnamen;
ihre eindeutigen Identifikationsnummern (z. B. Personalausweisnummer, Geburtsurkundennummer oder Reisepassnummer oder, falls der Kunde keine natürliche Person ist, seine Handelsregisternummer); oder
ihre Meldeadresse oder, falls zutreffend, ihre eingetragene Geschäftsadresse und, falls abweichend, ihren Hauptgeschäftssitz;
UND
ihr Geburtsdatum, Gründungsdatum, Eintragungsdatum oder Registrierungsdatum; und
deren Staatsangehörigkeit, Sitz oder Registrierungsort
Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person oder eine Rechtsvereinbarung, ermitteln wir neben den oben genannten relevanten Informationen auch deren Rechtsform, Satzung und die für die juristische Person oder Rechtsvereinbarung maßgeblichen und bindenden Befugnisse. Wir identifizieren außerdem verbundene Parteien (z. B. Geschäftsführer, Gesellschafter und/oder Personen mit geschäftsführender Befugnis), indem wir mindestens die folgenden Informationen zu jeder verbundenen Partei einholen:
vollständiger Name, einschließlich Aliasnamen; und
eindeutige Identifikationsnummer (z. B. Personalausweisnummer, Geburtsurkundennummer oder Reisepassnummer der verbundenen Partei).
Verifizierung der Identität unserer Kunden
Wir überprüfen die Identität unserer Kunden anhand zuverlässiger, unabhängiger Quellendaten, Dokumente oder Informationen. Handelt es sich bei unserem Kunden um eine juristische Person oder eine Rechtsvereinbarung, überprüfen wir die Rechtsform, den Existenznachweis, die Satzung und die für den Kunden maßgeblichen und bindenden Befugnisse anhand zuverlässiger, unabhängiger Quellendaten, Dokumente oder Informationen.
Identifizierung und Überprüfung der Identität von natürlichen Personen, die im Namen eines Kunden handeln
Wenn ein Kunde eine oder mehrere natürliche Personen beauftragt, in seinem Namen zu handeln, um Geschäftsbeziehungen mit uns aufzubauen, oder wenn der Kunde keine natürliche Person ist, werden wir:
jede natürliche Person, die im Namen des Kunden handelt oder beauftragt wird, zu identifizieren, indem wir Folgendes erfassen:
ihren vollständigen Namen;
ihre eindeutige Identifikationsnummer;
ihre Wohnanschrift;
ihr Geburtsdatum;
ihre Staatsangehörigkeit; und
die Identität der oben genannten natürlichen Personen anhand zuverlässiger, unabhängiger Quellendaten, Dokumente oder
überprüfen.
Wir werden außerdem die ordnungsgemäße Befugnis jeder natürlichen Person überprüfen, die im Namen unserer Kunden handelt, indem wir Folgendes einholen:
geeignete Nachweise, die die Bevollmächtigung dieser natürlichen Personen durch unsere Kunden autorisieren;
die Unterschriftsprobe jeder natürlichen Person.
Wenn es sich bei dem Kunden um eine staatliche Stelle handelt, werden wir nur die Informationen einholen, die erforderlich sind, um die angegebene staatliche Stelle zu bestätigen.
Identifizierung und Überprüfung wirtschaftlicher Eigentümer
Wir prüfen, ob in Bezug auf einen Kunden wirtschaftliche Eigentümer existieren.
Gibt es in Bezug auf einen Kunden einen oder mehrere wirtschaftliche Eigentümer, ermitteln wir diese und ergreifen angemessene Maßnahmen, um deren Identität anhand relevanter Informationen oder Daten aus zuverlässigen, unabhängigen Quellen zu überprüfen. Wir werden:
wenn der Kunde eine juristische Person ist –
die natürlichen Personen (allein oder gemeinsam handelnd) identifizieren, denen die juristische Person letztlich gehört;
wenn Zweifel bestehen, ob natürliche Personen, denen die juristische Person letztlich gehört, die wirtschaftlichen Eigentümer sind, oder wenn keine natürliche Person letztlich Eigentümer der juristischen Person ist, die natürlichen Personen (falls zutreffend) identifizieren, die die juristische Person letztlich kontrollieren oder die letztliche effektive Kontrolle über die juristische Person haben; und
wenn keine natürlichen Personen identifiziert werden können, die natürlichen Personen identifizieren, die in diesen juristischen Personen geschäftsführende Befugnisse haben;
wenn der Kunde eine Rechtsvereinbarung ist –
bei Trusts den Treugeber, den Treuhänder, den Protektor (falls zutreffend), die Begünstigten und alle natürlichen Personen identifizieren, die das letztliche Eigentum, die letztliche Kontrolle oder die letztliche effektive Kontrolle über den Trust ausüben; und
bei anderen Arten von Rechtsvereinbarungen Personen in vergleichbaren Positionen identifizieren.
Wenn unser Kunde keine natürliche Person ist, identifizieren wir die Art des Geschäfts unseres Kunden sowie dessen Eigentums- und Kontrollstruktur.
Wir sind verpflichtet, wirtschaftliche Eigentümer für Kunden zu identifizieren, die:
ein börsennotiertes Unternehmen sind;
ein börsennotiertes Unternehmen, das den gesetzlichen Offenlegungspflichten und Anforderungen an angemessene Transparenz in Bezug auf seine wirtschaftlichen Eigentümer unterliegt;
ein Finanzinstitut sind;
ein Finanzinstitut, das den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Standards der FATF unterliegt und hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen beaufsichtigt wird; oder
ein Anlagevehikel sind, dessen Manager Finanzinstitute sind oder den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Standards der FATF unterliegen und hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen beaufsichtigt werden;
es sei denn, wir haben Zweifel an der Richtigkeit der CDD-Informationen oder den Verdacht, dass unsere Kunden, Geschäftsbeziehungen mit ihnen oder Transaktionen für sie mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnten.
Wir dokumentieren außerdem die Grundlage unserer Feststellung.
Informationen über Zweck und beabsichtigte Art von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen ohne Kontoeröffnung*
Bei der Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung von Transaktionen ohne Kontoeröffnung holen wir, soweit erforderlich, vom Kunden Informationen über Zweck und beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung oder Transaktion ein.
Überprüfung von Transaktionen ohne Kontoeröffnung*
Wenn wir für einen Kunden eine oder mehrere Transaktionen ohne Kontoeröffnung durchführen („laufende Transaktion“), überprüfen wir die früheren Transaktionen dieses Kunden, um sicherzustellen, dass die aktuelle Transaktion mit unseren Kenntnissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil und gegebenenfalls die Herkunft der Gelder übereinstimmt.
Wenn wir Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden aufnehmen, überprüft der Zahlungsdienstleister alle Transaktionen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung, um sicherzustellen, dass die Geschäftsbeziehung mit unseren Kenntnissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil und gegebenenfalls die Herkunft der Gelder übereinstimmt.
Wir achten besonders auf alle komplexen, ungewöhnlich großen oder ungewöhnlichen Transaktionsmuster ohne Kontoeröffnung, die keinen offensichtlichen oder erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck haben. Wir werden, soweit möglich, den Hintergrund und den Zweck der oben genannten Transaktionen untersuchen und die Ergebnisse dokumentieren, um diese Informationen bei Bedarf den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Zur Überprüfung von Transaktionen ohne Kontoeröffnung werden wir angemessene Systeme und Prozesse einrichten und implementieren, die der Größe und Komplexität des Zahlungsdienstleisters angemessen sind, um:
die Transaktionen zu überwachen, die ohne Kontoeröffnung für Kunden durchgeführt werden; und
verdächtige, komplexe, ungewöhnlich große oder ungewöhnliche Muster von Transaktionen ohne Kontoeröffnung zu erkennen und zu melden.
Besteht ein begründeter Verdacht, dass eine für einen Kunden durchgeführte Transaktion ohne Kontoeröffnung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung steht, und halten wir die Durchführung der Transaktion für angemessen, so begründet und dokumentiert der Zahlungsdienstleister die Gründe für die Durchführung der Transaktion.
Laufende Überwachung
Wir überwachen die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden kontinuierlich. Im Laufe der Geschäftsbeziehung beobachten wir die Kontoführung des Kunden und prüfen die im Laufe der Geschäftsbeziehung getätigten Transaktionen, um sicherzustellen, dass die Transaktionen mit unseren Kenntnissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil sowie gegebenenfalls die Herkunft der Gelder übereinstimmen.
Wir ergreifen unsere Risikominderungsmaßnahmen, wenn die Transaktion die Übertragung von Kryptowährung an oder den Erhalt von Kryptowährung von einem anderen Unternehmen als einem Finanzinstitut oder einem Finanzinstitut beinhaltet, das den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Standards der FATF unterliegt und hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen beaufsichtigt wird.
Wir achten besonders auf alle komplexen, ungewöhnlich großen oder ungewöhnlichen Transaktionsmuster im Laufe der Geschäftsbeziehung, die keinen offensichtlichen oder erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck haben. Wir werden, soweit möglich, den Hintergrund und den Zweck der oben genannten Transaktionen untersuchen und die Ergebnisse dokumentieren, um diese Informationen bei Bedarf den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Für die laufende Überwachung werden wir angemessene Systeme und Prozesse einrichten und implementieren, die der Größe und Komplexität des Zahlungsdienstleisters angemessen sind, um:
seine Geschäftsbeziehungen mit Kunden zu überwachen; und
verdächtige, komplexe, ungewöhnlich große oder ungewöhnliche Transaktionsmuster im Laufe der Geschäftsbeziehungen zu erkennen und zu melden.
Wir stellen sicher, dass die CDD-Daten, -Dokumente und -Informationen, die wir über Kunden, in deren Namen handelnde natürliche Personen, verbundene Parteien und wirtschaftliche Eigentümer der Kunden erhalten haben, relevant und aktuell sind, indem wir die vorhandenen CDD-Daten, -Dokumente und -Informationen, insbesondere bei Kunden mit höherem Risiko, überprüfen.
Besteht ein begründeter Verdacht, dass bestehende Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen, und halten wir es für angemessen, den Kunden weiter zu führen,
begründen und dokumentieren wir die Gründe für die Weiterführung des Kunden; und
die Geschäftsbeziehungen des Kunden mit uns unterliegen angemessenen Risikominderungsmaßnahmen, einschließlich einer verstärkten laufenden Überwachung.
Wenn wir den Kunden oder die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als risikoreicher einstufen, ergreift der Zahlungsdienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten. Dazu gehört auch die Einholung der Zustimmung unserer Geschäftsleitung zur Kundenbindung.
Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht bei nicht-persönlichen Geschäftsbeziehungen oder nicht-persönlichen Transaktionen ohne Kontoeröffnung*
Wir entwickeln Richtlinien und Verfahren, um allen spezifischen Risiken im Zusammenhang mit nicht-persönlichen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden oder nicht-persönlichen Transaktionen ohne Kontoeröffnung („nicht-persönlicher Geschäftskontakt“) zu begegnen.
Wir setzen die Richtlinien und Verfahren bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden und bei der laufenden Due-Diligence-Prüfung um.
Findet kein persönlicher Kontakt statt, ergreift der Zahlungsdienstleister mindestens so strenge Sorgfaltspflichten wie bei persönlichem Kontakt.
Bei einem ersten nicht-persönlichen Geschäftskontakt beauftragt ein Zahlungsdienstleister auf eigene Kosten einen externen Prüfer oder einen unabhängigen qualifizierten Berater mit der Bewertung der Wirksamkeit der Richtlinien und Verfahren, einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Technologielösungen zur Bewältigung von Identitätsbetrugsrisiken.
Wir beauftragen einen externen Prüfer oder einen unabhängigen qualifizierten Berater mit der Bewertung der neuen Richtlinien und Verfahren und legen den Bewertungsbericht spätestens ein Jahr nach Umsetzung der Richtlinien- und Verfahrensänderung der Behörde vor.
Vertrauen des übernehmenden Zahlungsdienstleisters auf bereits durchgeführte Maßnahmen
Wenn wir („übernehmender Zahlungsdienstleister“) das Geschäft eines anderen Zahlungsdienstleisters ganz oder teilweise übernehmen, ergreifen wir die Maßnahmen für die zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem Unternehmen erworbenen Kunden, es sei denn, der übernehmende Zahlungsdienstleister hat:
gleichzeitig alle entsprechenden Kundendaten (einschließlich CDD-Informationen) erworben und hat keine Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit oder Angemessenheit der so erlangten Informationen; und
Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt, die beim übernehmenden Zahlungsdienstleister keine Zweifel an der Angemessenheit der zuvor in Bezug auf das nun vom übernehmenden Zahlungsdienstleister übernommene Unternehmen oder einen Teil davon ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufkommen ließen, und diesen Prozess dokumentiert.
Maßnahmen für Nicht-Kontoinhaber*
Wenn wir Transaktionen für Kunden durchführen, die nicht anderweitig mit uns in Geschäftsbeziehung stehen, werden wir:
unsere Sorgfaltspflichten so erfüllen, als hätte der Kunde die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit dem Zahlungsdienstleister beantragt; und
ausreichende Details der betreffenden Transaktion erfassen, um deren Rekonstruktion zu ermöglichen, einschließlich Art und Datum der Transaktion, Art und Betrag der verwendeten Währung, Valutadatum und Angaben zum Zahlungsempfänger oder Begünstigten.
Zeitraum für die Überprüfung
Wir führen die Überprüfung der Identität eines Kunden, der im Namen des Kunden handelnden natürlichen Personen und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden durch, bevor:
der Zahlungsdienstleister eine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufnimmt;
der Zahlungsdienstleister eine Transaktion für den Kunden durchführt, ohne dass der Kunde anderweitig mit dem Zahlungsdienstleister in Geschäftsbeziehung steht; oder
der Zahlungsdienstleister digitale Zahlungstoken per Wertübertragung für den Kunden ausführt oder erhält, ohne dass der Kunde anderweitig mit dem Zahlungsdienstleister in Geschäftsbeziehung steht.
Wir als Zahlungsdienstleister können Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden aufnehmen, bevor die Identitätsprüfung des Kunden, der in seinem Namen handelnden natürlichen Personen und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden abgeschlossen ist, wenn:
die Verzögerung der Prüfung unerlässlich ist, um den normalen Geschäftsbetrieb nicht zu unterbrechen; und
die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch den Zahlungsdienstleister wirksam gemanagt werden können.
Wenn wir Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden aufnehmen, bevor wir die Identität des Kunden, der in seinem Namen handelnden natürlichen Personen und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden überprüft haben, werden wir:
interne Risikomanagementrichtlinien und -verfahren entwickeln und implementieren, die die Bedingungen für die Aufnahme solcher Geschäftsbeziehungen vor der Prüfung betreffen; und
diese Prüfung so schnell wie möglich abschließen.
Nicht abgeschlossene Maßnahmen:
Sollten wir die erforderlichen Maßnahmen nicht abschließen können, werden wir keine Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden aufnehmen oder fortsetzen und keine Transaktionen für einen Kunden durchführen.
Sollten wir die Maßnahmen nicht abschließen können, prüft der Zahlungsdienstleister, ob die Umstände verdächtig sind und die Einreichung einer Verdachtsmeldung rechtfertigen.
Der Abschluss der Maßnahmen bedeutet, dass der Zahlungsdienstleister alle erforderlichen Kundensicherheitsinformationen gemäß den Absätzen 6, 7 und 8 eingeholt, geprüft und verifiziert hat (auch durch eine verzögerte Verifizierung gemäß den Absätzen 6.43 und 6.44) und auf alle Anfragen zu diesen erforderlichen Kundensicherheitsinformationen zufriedenstellende Antworten erhalten hat.
Gemeinschaftskonten
Bei Gemeinschaftskonten führen wir Kundensicherheitsmaßnahmen für alle Inhaber durch, als wären sie Einzelkunden des Zahlungsdienstleisters.
Überprüfung
Wir überprüfen Kunden, natürliche Personen, die im Namen des Kunden handeln, verbundene Parteien und wirtschaftliche Eigentümer des Kunden anhand relevanter Informationsquellen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anhand von Listen und Informationen der Behörde, um festzustellen, ob in Bezug auf den Kunden Risiken in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen.
Wir überprüfen die Personen:
wenn oder so bald wie möglich nach Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Kunden;
bevor wir Transaktionen für Kunden durchführen, die nicht anderweitig mit dem Zahlungsdienstleister in Geschäftsbeziehung stehen;
bevor wir digitale Zahlungstoken per Wertübertragung für Kunden tätigen oder erhalten, die nicht anderweitig mit uns in Geschäftsbeziehung stehen;
regelmäßig nach Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden; und
bei Änderungen oder Aktualisierungen der Listen und Informationen, die die Behörde dem Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellt; oder
die natürlichen Personen, die im Namen eines Kunden handeln, verbundene Parteien oder wirtschaftliche Eigentümer
Wir überprüfen alle Auftraggeber und Empfänger von Werttransfers anhand von Listen und Informationen der Behörde, um festzustellen, ob Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen.
Wir dokumentieren die Ergebnisse aller Überprüfungen.
5. Unser Ansatz zur verstärkten Kundensorgfaltspflicht
Politisch exponierte Personen
Wir setzen alle angemessenen Mittel ein, um festzustellen, ob ein Kunde, eine im Namen eines Kunden handelnde natürliche Person, eine verbundene Partei des Kunden oder ein wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden eine politisch exponierte Person oder ein Familienmitglied oder enger Vertrauter einer politisch exponierten Person ist.
Zusätzlich zu den CDD-Maßnahmen ergreifen wir mindestens die folgenden verstärkten Sorgfaltspflichtmaßnahmen, wenn wir einen Kunden oder einen wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden als politisch exponierte Person oder als Familienmitglied oder engen Vertrauten einer politisch exponierten Person einstufen:
Einholung der Genehmigung der Geschäftsleitung zur Aufnahme und Fortführung von Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden;
mit angemessenen Mitteln die Herkunft des Vermögens und der Gelder des Kunden sowie etwaiger wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden ermitteln; und
während der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden eine verstärkte Überwachung dieser Geschäftsbeziehungen durchführen. Wir werden den Umfang und die Art der Überwachung bei ungewöhnlichen Transaktionen verstärken.
Höhere Risikokategorien
Wir sind uns bewusst, dass die folgenden Umstände, unter denen ein Kunde ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt oder darstellen kann, Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
Wenn ein Kunde oder ein wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden aus einem Land oder einer Jurisdiktion stammt oder sich dort befindet, für das/die die FATF Gegenmaßnahmen gefordert hat, behandelt der Zahlungsdienstleister alle Geschäftsbeziehungen mit oder Transaktionen für einen solchen Kunden als mit einem erhöhten Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verbunden. Stammt ein Kunde oder ein wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden aus einem Land oder einer Jurisdiktion, in dem bzw. der bekanntermaßen unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen, wie vom Zahlungsdienstleister selbst festgestellt oder von der Behörde oder anderen ausländischen Regulierungsbehörden den Zahlungsdienstleistern allgemein mitgeteilt, prüft der Zahlungsdienstleister, ob bei einem solchen Kunden ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
Wir führen bei Kunden, die ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellen, oder bei Kunden, die uns von der Behörde als Kunden mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemeldet werden, eine verstärkte Kundenprüfung durch.
6. Unser Umgang mit Inhaberpapieren und Barauszahlungsbeschränkungen
Wir leisten keine Zahlungen in Form von Inhaberpapieren.
Wir zahlen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit keinerlei Barmittel aus.
7. Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Wir bewahren die erforderlichen Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.
8. Personenbezogene Daten*
Wir schützen die personenbezogenen Daten unserer Kunden gemäß den Vorschriften.
9. Meldung verdächtiger Transaktionen (STR)
Wir informieren die zuständigen Behörden und reichen gemäß den gesetzlichen Vorschriften STR-Meldungen ein. Wir bewahren außerdem alle Aufzeichnungen und Transaktionen im Zusammenhang mit solchen Transaktionen und STR-Meldungen auf.
10. Unsere Richtlinien zu Compliance, Audits und Schulungen
Unter anderem ergreifen wir proaktive Maßnahmen, um unsere Mitarbeiter regelmäßig in Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schulen.
Unternehmensweite Risikobewertung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Wir führen eine unternehmensweite Risikobewertung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in drei Phasen durch:
Phase 1: Bewertung des inhärenten Risikos
Wir bewerten das inhärente Risiko in Bezug auf:
unsere Kunden oder Unternehmen: Wir nehmen eine Bewertung in Bezug auf unsere Kunden und/oder Unternehmen vor, mit denen wir zusammenarbeiten;
unsere Produkte oder Dienstleistungen: Wir achten darauf, wen wir mit unseren OTC-Dienstleistungen für Kryptowährungen bedienen;
unsere geografische Ebene: Wir arbeiten nicht mit Kunden zusammen, die auf der Liste der benannten Personen und Unternehmen stehen.
Phase 2: Bewertung der Risikominderungsmaßnahmen
Wir bewerten unsere Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf die oben genannten Punkte. Alle Kunden, die wir als verdächtig erachten, werden zunächst überwacht und anschließend einer verstärkten Sorgfaltspflicht unterzogen.
Phase 3: Bewertung des Restrisikos
Wir bewerten unsere Restrisiken nach der Bewertung unserer Risikominderungsmaßnahmen.
Bitunix-Team